Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Beherbergungsaufnahmevertrag) der Trinkus-Altwarp GbR für die Übernachtung in den Ferienhäusern Am Hafen 10-12, 17375 Altwarp
Inhalt
§ 1: Geltungsbereich, Vertragsabschluss
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch die Trinkus-Altwarp GbR für die Ferienhäuser Am Hafen 10-12 in 17375 Altwarp (Geschäftsform nachfolgend ). Der Begriff „Beherbergungsaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmer, vertrag sowie Mietvertrag für ein Ferienhaus.
- Vertragspartner sind die GbR und der Kunde. Der Vertrag kommt durch den Eingang der Vorauszahlung durch den Kunden an die GbR zustande.
- Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er der GbR gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der GbR eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Der Dritte ist verpflichtet, den Gast über sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis zu setzen.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Häuser, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des GbR. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt nicht, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
- Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der GbR ausdrücklich anerkannt.
§ 2: Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die GbR ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Unterkünfte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterkunftsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den vereinbarten bzw. geltenden Preisen der GbR zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die GbR beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der GbR ggf. verauslagt werden.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben wie z.B. Kurtaxe, die nach dem jeweiligem Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben.
- Die GbR kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Unterkunft, der Leistung der GbR oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Unterkunft und/oder für die sonstigen Leistungen der GbR angemessen erhöht.
- Rechnungen der GbR sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde die Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung_ binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
- Die GbR ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Banküberweisung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind in der Buchungsbestätigung in Textform angegeben.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der GbR aufrechnen oder verrechnen.
§ 3: Rücktrittdes Gastes(i. e. Stornierung)
- Stornierungsgebühren bei der Miete von einem Haus und einer Mietdauer von bis zu 14 Tagen:
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- bis 29 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises fällig
- bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises fällig
- bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises fällig
- ansonsten (später als 2 Wochen vor Mietbeginn) sind 100 % des Mietpreises fällig.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Stornierungsgebühren bei der Miete von zwei Häusern im gleichen Zeitraum oder einer Mietdauer von 15 – 20 Tagen:
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- bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises fällig
- bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises fällig
- bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises fällig
- ansonsten (später als 4 Wochen vor Mietbeginn) sind 100 % des Mietpreises fällig.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Stornierungsgebühren bei der Miete von drei Häusern im gleichen Zeitraum oder einer Mietdauer ab 21 Tagen:
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- bis 12 Wochen vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises fällig
- bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises fällig
- bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises fällig
- ansonsten (später als 6 Wochen vor Mietbeginn) sind 100 % des Mietpreises fällig.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Die GbR räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht nach Maßgabe §3 Nr.1 ein.
- Die Erklärung des Rücktritts bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der GbR.
- Die Regelung des §3 Nr.1 gilt entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Ferienhaus oder die gebuchten Leistungen ohne dies der GbR mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
- Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhäusern hat die GbR die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Häuser, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen, soweit eine anderweitige Vermietung tatsächlich erfolgt ist.
- Ersparte Aufwendungen, insbesondere durch den Wegfall von Wäschenutzung, Zimmerreinigung, Wasser- und Stromverbrauch, werden pauschaliert durch den Wegfall der Einmalzahlung in Abzug gebracht.
- Die GbR ist berechtigt, bei Stornierung eine Aufwandspauschale für zusätzliche Belegungsbemühungen von 150 € zu verlangen.
§ 4: Rechteder GbR
- Leistet der Gast eine vereinbarte Vorauszahlung nicht oder nicht fristgerecht, ist die GbR berechtigt vom Vertrag zurücktreten.
- Ferner ist die GbR berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragsdurchführung unzumutbar ist, insbesondere falls:
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- höhere Gewalt oder andere von der GbR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Ferienhäuser unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- Die GbR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GbR in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der GbR zuzurechnen ist;
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird;
- ein Verstoß gegen § 1 Absatz 3.
§ 5: Ferienhausbereitstellung,-übergabeund–rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienhäuser. Die GbR ist jedoch bestrebt, diesbezügliche Gastwünsche im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, Buchungssituation und Auslastung zu erfüllen.
- Gebuchte Ferienhäuser stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienhäuser der GbR spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
- Im Übernachtungspreis sind Endreinigung, Wasser-und Stromverbrauch, Bettwäsche, Handtücher und Bademäntel enthalten. Der Kunde verpflichtet sich, die Unterkunft im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Für Schäden innerhalb der Unterkunft während des Aufenthaltes haftet der Kunde. Die GbR behält sich eine Rechnungslegung über die vom Kunden verursachten Schäden und Sonderreinigung vor. Die Höhe des Betrages richtet sich nach Umfang des Schadens und des Reinigungsaufwandes. Zudem ist der Kunde verpflichtet sich an die gekennzeichnete Mülltrennung-& entsorgung der GbR zu halten.
- Die GbR verfügt ausschließlich über Nichtraucherunterkünfte, in denen es strikt untersagt ist zu rauchen. Auf Ihrer Terrasse/ Balkon steht ein Aschenbecher zur Verfügung. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat die GbR das Recht, vom Kunden als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Ferienhauses einen Betrag zu verlangen.
- In den Ferienhäuser Am Hafen 10 und 12 sind Haustiere erlaubt. Das Haus Am Hafen 11 (Hafenflair) ist Allergiker freundlich und Haustiere sind nicht erlaubt. Sollten Sie Ihr Haustier nicht anmelden, behalten wir uns vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 390 Euro zu erheben.
§ 6: Haftungdes Hotels
- Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind unbeschadet der §§ 701 ff. BGB ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der GbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der GbR beruhen, sowie sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der GbR beruhen.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der GbR auftreten, wird der GbR bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bestrebt sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn er nicht nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Anzeige macht, § 703 BGB.
- Die Haftung nach § 701 BGB ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro beschränkt.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 7: Datenschutz
Siehe gesonderte Datenschutzerklärung des .
§ 8: Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort sind die Ferienhäuser Am Hafen 10 bis 12 in 17375 Altwarp.
- Zahlungsort ist Sitz der GbR in Altwarp.
- Ist der Gast Kaufmann oder hat er seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der GbR vereinbart. Die GbR ist jedoch auch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand anhängig zu machen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine durch Auslegung zu ermittelnde und nach dem Willen der Vertragsparteien der ursprünglich
